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Beispielbericht mit erfundenen Angaben. So sieht Ihr Bericht aus.

Pensum · Zürich · 23. Oktober 2026

Ihr passendes Pensum

60 % · 100 %

Sie · Ihr Partner oder Ihre Partnerin

Damit decken Sie Ihre Ausgaben und sparen CHF 1’000 pro Monat, mit Puffer.

Bleibt pro Monat
CHF 11’070
Nach Ausgaben
+ CHF 2’070
Rente später
− CHF 90

Gegenüber heute (Sie 80 % · Partner 100 %): 1 Tag mehr frei pro Woche (zusammen), − CHF 590 pro Monat.

Lokal berechnet. Ihre Angaben verlassen Ihr Gerät nicht.

Empfehlung

Warum Sie 60 % · Partner 100 %

Das brauchen Sie pro Monat

  • Ihre AusgabenCHF 9’000
  • SparzielCHF 1’000
  • Puffer (10 % der Ausgaben, weil Ihnen «Ausgewogen» wichtig ist)CHF 900
  • Ihr Ziel pro MonatCHF 10’900

Bei 60 % (Sie) und 100 % (Partner) bleiben Ihrem Haushalt nach Sozialabzügen, Steuern und Kinderbetreuung rund CHF 11’070 pro Monat. Ihre Ausgaben betragen CHF 9’000. Weil Ihnen «Ausgewogen» wichtig ist, rechnen wir mit einem Puffer von CHF 900 pro Monat. Ohne Puffer würden 30 % (Sie) und 100 % (Partner) knapp reichen. Wir haben alle 100 Aufteilungen zwischen Ihnen beiden gerechnet.

Bei zusammen 160 % ist diese Aufteilung auch die ausgeglichenste.

Alle Pensen

Was Ihnen bei jedem Pensum bleibt

Empfohlen Heute Ihr Ziel CHF 10’900
  • 0 %CHF 8’410
  • 20 %CHF 9’810
  • 30 %CHF 10’150
  • 40 %CHF 10’460
  • 50 %CHF 10’770
  • 60 %CHF 11’070
  • 70 %CHF 11’360
  • 80 %CHF 11’660
  • 90 %CHF 11’960
  • 100 %CHF 12’290

Was Ihrem Haushalt pro Monat bleibt, nach Sozialabzügen, Steuern und Kinderbetreuung. Ihr Partner oder Ihre Partnerin arbeitet dabei 100 %.

PensumBleibt pro MonatNach AusgabenEin Tag mehr, pro StundeRente pro Monat
0 %CHF 8’410− CHF 590–− 270
20 %CHF 9’810+ CHF 810CHF 43− 240
30 %CHF 10’150+ CHF 1’150–− 220
40 %CHF 10’460+ CHF 1’460CHF 20− 180
50 %CHF 10’770+ CHF 1’770CHF 19− 130
60 %CHF 11’070+ CHF 2’070CHF 19− 90
70 %CHF 11’360+ CHF 2’360CHF 18− 40
80 %CHF 11’660+ CHF 2’660CHF 18gleich
90 %CHF 11’960+ CHF 2’960CHF 19+ 40
100 %CHF 12’290+ CHF 3’290CHF 20+ 60

«Ein Tag mehr»: was von 20 % mehr Pensum nach Abzügen, Steuern und Betreuung bleibt, pro zusätzlicher Arbeitsstunde. Rente: Unterschied zu heute.

Sie beide

Die beste Aufteilung

Für jedes gemeinsame Pensum die Aufteilung, die am meisten übrig lässt. Wir haben 100 Kombinationen gerechnet.

ZusammenGünstigste AufteilungBleibt pro MonatAusgeglichen
120 %Sie 20 % · Partner 100 %CHF 9’81030 % · 90 % (− 130)
130 %Sie 30 % · Partner 100 %CHF 10’150gleich
140 %Sie 40 % · Partner 100 %CHF 10’460gleich
150 %Sie 50 % · Partner 100 %CHF 10’770gleich
160 %Sie 60 % · Partner 100 %CHF 11’070gleich
170 %Sie 70 % · Partner 100 %CHF 11’360gleich
180 %Sie 80 % · Partner 100 %CHF 11’660gleich
190 %Sie 90 % · Partner 100 %CHF 11’960gleich
200 %Sie 100 % · Partner 100 %CHF 12’290gleich

Grau: deckt Ihr Ziel nicht. «Ausgeglichen»: die gleichmässigste Aufteilung, die höchstens CHF 150 pro Monat weniger bringt.

Ihr Monat

Wohin das Geld geht

  • Bruttolohn Sie (60 %)CHF 5’000
  • Bruttolohn Partner (100 %)CHF 10’000
  • AHV, ALV, Unfall, Pensionskasse− CHF 1’600
  • Steuern (Bund, Kanton, Gemeinde)− CHF 920
  • Kinderbetreuung (2 Tage pro Woche)− CHF 1’410
  • Bleibt dem HaushaltCHF 11’070
  • Ausgaben− CHF 9’000
  • Sparziel− CHF 1’000
  • Frei verfügbarCHF 1’070

Pro Monat, bei Sie 60 % · Partner 100 %.

Ein Tag mehr

CHF 18 pro Stunde statt CHF 52.

Von 60 % auf 80 % verdienen Sie brutto CHF 1’670 mehr pro Monat. Ihnen bleiben davon nur CHF 590, das sind CHF 18 pro zusätzlicher Stunde statt CHF 52.

Später

Was es bei der Rente ausmacht

Pro Monat ab 65AHVPensionskasse
Sie− CHF 20− CHF 60
Partnergleichgleich

Unterschied zu heute, wenn Sie etwa 4 Jahre so arbeiten.

Rente später: rund CHF 90 weniger pro Monat, wenn Sie etwa 4 Jahre so arbeiten.

In der Pensionskasse fällt der Koordinationsabzug von CHF 26'460 bei jedem Pensum gleich an. Darum sinkt die Rente bei Teilzeit stärker als der Lohn.

Ausblick

Individualbesteuerung ab spätestens 2032

Mit der Individualbesteuerung zahlen Sie bei dieser Aufteilung voraussichtlich rund CHF 80 pro Monat mehr Steuern.

Grobe Schätzung mit den heutigen Tarifen für Alleinstehende. Die neuen Tarife legen Bund und Kantone noch fest.

So gehen Sie vor

Nächste Schritte

Haken Sie ab, was erledigt ist. Ihr Fortschritt bleibt auf diesem Gerät.

Mehr herausholen

Was sonst noch zählt

Kita-Tarif nach Einkommen prüfen

Viele Gemeinden verbilligen Kita und Hort je nach Einkommen. Mit tieferem Pensum sinkt Ihr Tarif oft deutlich. Fragen Sie Ihre Gemeinde nach dem Tarifrechner.

Prämienverbilligung beantragen

Mit tieferem Einkommen haben Sie im Kanton Zürich vielleicht Anspruch auf Prämienverbilligung. Das ist hier nicht gerechnet und kann mehrere hundert Franken pro Monat ausmachen.

Lücke mit der Säule 3a schliessen

Rund CHF 90 weniger Rente pro Monat lassen sich teilweise mit der Säule 3a ausgleichen. Einzahlungen senken zusätzlich die Steuern.

AHV: Erziehungsgutschriften zählen mit

Solange Ihre Kinder unter 16 sind, schreibt die AHV beiden Eltern je eine halbe Erziehungsgutschrift gut. Ein tieferes Pensum kostet Sie bei der AHV darum wenig.

Informationsstelle AHV/IV

Ab 2032: Individualbesteuerung

Das Stimmvolk hat am 8. März 2026 Ja gesagt. Spätestens ab 2032 versteuert jede Person ihr eigenes Einkommen. Dann lohnen sich ausgeglichene Pensen mehr. Planen Sie eine Reduktion für viele Jahre, rechnen Sie das mit ein.

Bär & Karrer, Briefing

Ganze Tage statt verteilte Stunden

Für Betreuung und Fahrkosten sind ganze freie Tage meist günstiger als jeden Tag etwas weniger. Klären Sie mit dem Arbeitgeber, welche Tage fix frei sind.

Quellen

Worauf der Bericht beruht

Annahmen

  • Sozialabzüge 2026: AHV/IV/EO 5,3 %, ALV 1,1 %, Nichtberufsunfall 1 %. Pensionskasse nach dem gesetzlichen Minimum (BVG), Arbeitnehmeranteil die Hälfte der Altersgutschrift plus 1 % für Risiko und Verwaltung. Viele Kassen versichern mehr oder passen den Koordinationsabzug dem Pensum an.
  • Steuern: Tarife 2026 von Bund und Kanton Zürich (Stadt Zürich, ohne Kirchensteuer). Für andere Kantone mit der Steuerbelastung des Kantonshauptorts (ESTV) umgerechnet. Ihre Gemeinde kann abweichen.
  • Abzüge: Berufskosten (3 % des Nettolohns, mindestens 2'000, höchstens 4'000, plus Verpflegung und Fahrt anteilig), Versicherungen, Kinder, Zweiverdienerabzug, Kinderbetreuung bis 25'500 (Bund) bzw. 25'000 (Kanton) pro Kind.
  • Weitere Einnahmen zählen voll als steuerbares Einkommen, ohne Sozialabzüge. Stipendien sind meist steuerfrei: dann bleibt Ihnen etwas mehr.
  • Betreuung: Bei Paaren braucht es Betreuung an den Tagen, an denen beide arbeiten, abzüglich der Tage, die Grosseltern oder andere gratis übernehmen. Kita 50 Wochen, Hort 39 Schulwochen pro Jahr.
  • Nicht gerechnet: Prämienverbilligung und einkommensabhängige Kita-Tarife. Beide machen ein tieferes Pensum oft noch günstiger.
  • Rente: Pensionskasse mit BVG-Mindestzins 1,25 % und Umwandlungssatz 6,8 %. AHV nach der Rentenformel 2026, mit 44 Beitragsjahren und Ihrem heutigen Lohn als Durchschnitt. Erziehungsgutschriften sind berücksichtigt, die Plafonierung für Ehepaare nicht.
  • Paare: Ihr Partner oder Ihre Partnerin wird mit Ihrem Alter gerechnet. Ausblick Individualbesteuerung: grobe Schätzung mit den heutigen Tarifen für Alleinstehende, Kinder- und Betreuungsabzüge je zur Hälfte. Die neuen Tarife legen Bund und Kantone erst noch fest.
  • Stunden: 42 Stunden pro Woche bei 100 %, 46 Arbeitswochen pro Jahr.

Dieser Bericht zeigt Szenarien auf Basis Ihrer Angaben, der Tarife 2026 und typischer Werte. Er ist keine Steuer-, Rechts- oder Vorsorgeberatung. Massgebend sind Ihre Steuerveranlagung und das Reglement Ihrer Pensionskasse.